

Auch wenn ein Großteil der Existenzgründer zu Anfang nicht einer gesetzlichen Buchhaltungspflicht unterliegen, so hat unsere Erfahrungen gezeigt, wie wichtig eine aktuelle Übersicht über den Geschäftsverlauf für den Existenzgründer ist.
Zu einem der häufigsten Fehler von Existenzgründern gehört es etwa, die Höhe der zurückzulegenden Einkommen- bzw. Gewerbesteuer zu unterschätzen. Dies passiert unseren Mandanten nicht, denn Sie erhalten neben der monatlichen Auswertung über Ihren Geschäftserfolg auch eine monatliche Berechnung der erforderlichen Steuerrücklage.
Ebenfalls gilt es, eventuelle Abweichungen der Ist-Zahlen zu Ihren Planungsrechnungen vor Gründung zu hinterfragen, um Sie bei der
Beratung über die abzugsfähigen Betriebsausgaben
Kontieren und Verbuchen Ihrer laufenden Geschäftsvorfälle
Erstellung und Erläuterung der betriebswirtschaftlichen Auswertungen
Erstellung von Umsatzsteuer-Voranmeldungen
Monatliche Berechnung der Höhe der Steuerrücklage
Vergleich der Plan-/Ist-Zahlen